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Der Autor war von 1991 bis 2005 als technischer Beamter des gehobenen Dienstes im Dezernat "Immissionsschutz" bei der Bezirksregierung Düsseldorf beschäftigt.
 

Zu seinen Aufgaben gehörte die Durchführung von Zulassungsverfahren (Neugenehmigung nach § 4 BImSchG bzw. wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG) bei Abfallverbrennungsanlagen und Kraftwerken.

Von Juni 2005 bis zur Auflösung der Staatlichen Umweltämter zum 31.12.2006 war er beim Staatlichen Umweltamt in Krefeld für die Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen (Stahl, Eisen und sonstige Metalle) zuständig.

Kommunalisierung der Umweltverwaltung
Die Landesregierung will die Staatliche Umweltverwaltung weitgehend kommunalisieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung bevor er noch im Herbst in das Gesetzgebungsverfahren des Landtags eingebracht wird.
Insbesondere beim Immissionsschutz, der bislang von staatlichen Behörden wahrgenommen wurde, sollen wesentliche Zuständigkeiten auf die unteren Immissionsschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten übergehen. Die kommunalen Behörden (Kreise und kreisfreie Städte) genehmigen und überwachen danach die große Mehrzahl der Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, etwa 9.650 der insgesamt rund 13.250 Anlagen.
Für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen bleibt es bei der Zuständigkeit der Bezirksregierungen.
Die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen geht komplett auf die Kreise und kreisfreien Städte über.  

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