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Der Autor ist als technischer Beamter des gehobenen Dienstes im Dezernat "Immissionsschutz" bei der Bezirksregierung Düsseldorf beschäftigt.
 

Zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung von Zulassungsverfahren
(Neugenehmigung nach § 4 BImSchG bzw. wesentliche Änderung
nach § 16 BImSchG
) bei Abfallverbrennungsanlagen, Kraftwerken,
Gasturbinenanlagen (GuD) und Windfarmen mit 3 oder mehr
Windkraftanlagen, einschliesslich der Feststellung einer UVP-Pflicht bzw.
die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG.